SP sagt 2 x JA am 27. September
Sa, 15. Aug. 2009

  • Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung und der Mehrwertsteuersätze
  • Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Die Invalidenversicherung (IV) ist eines unserer wichtigsten Sozialwerke. Ihre Leistungen sichert behinderten Menschen ihre Lebensgrundlage oder ermöglicht ihnen die berufliche Integration. Das soll auch in Zukunft so sein: Stimmen wir am 27. September JA zur massvollen Zusatzfinanzierung und sichern damit Leistungen für rund 250\'000 Personen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind starke Sozialwerke umso wichtiger. Zudem stärken wir so die AHV-Renten, weil die Vorlage die Kassen von IV und AHV trennt.

Darum geht es
Die IV ist seit Jahren hoch verschuldet. Ihr Defizit beträgt heute rund 13 Milliarden Franken. Und wird täglich um 4 Millionen Franken grösser. Das gefährdet das Sozialwerk IV und die Leistungen an die rund 250\'000 Personen, die auf Unterstützung angewiesen. Mit der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die IV dringend notwendige Zusatzeinnahmen. Die Erhöhung auf der Einnahmeseite ist sozial tragbar: Die zusätzlichen Kosten für Güter des täglichen Bedarfs belaufen sich bei einem Haushalt mit einem Einkommen von 4'600 Franken auf 6.60 Franken pro Monat. Zur Sanierung ist eine auf sieben Jahre befristete, stufenweise Erhöhung der Mehrwertsteuer unumgänglich. Der Normalsatz wird dabei um 0,4 Prozentpunkte von 7,6 auf 8,0 Prozent erhöht. Für die Güter des täglichen Bedarfs und die Hotellerie gelten kleinere Erhöhungen (0,1 bzw. 0,2 Prozent). Bei der Lösung über die Mehrwertsteuer handelt es sich um einen Kompromiss, den die SP zum Wohl der Sicherung von IV- und AHV-Renten mitträgt.


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